Antwort 20.06.2024 von Hubertus Heil SPD
Die Rentenbesteuerung fällt leider nicht in meinen Zuständigkeitsbereich als Arbeits- und Sozialminister, sondern unterliegt dem Bundesministerium der Finanzen (BMF).
Die Rentenbesteuerung fällt leider nicht in meinen Zuständigkeitsbereich als Arbeits- und Sozialminister, sondern unterliegt dem Bundesministerium der Finanzen (BMF).
An den Bedingungen für die Wiedereinbürgerung wurde im Rahmen der gerade abgeschlossenen Reform nichts verändert. Das Verfahren ist hier gut dargestellt:
Die AfD forderte die Bundesregierung bereits auf, kurzfristig einen Gesetzentwurf vozurlegen, mit dem eine „Zweifachbesteuerung“ von Renten und ähnlichen Leistungen der Altersversorgung vermieden wird
als Teil der Opposition kann ich die Frage nicht beantworten – da müssten Sie bei der Bundesregierung nachfragen. Ich selbst unterstütze diese Forderung aber selbstverständlich.