Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, dass ein Aufenthaltstitel gemäß § 51 Absatz 1 Nr. 3 Aufenthaltsgesetz zurückgenommen werden kann, wenn ein Aufenthaltstitel etwa auf Grundlage falscher Angaben oder Urkunden erteilt wurde oder die Ausländerbehörde eine unzutreffende Entscheidung getroffen hat.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 08.07.2024 von Marco Buschmann FDP
Antwort 27.06.2024 von Hakan Demir SPD
Seit dem 27.06. dürfen Sie neben der deutschen Staatsangehörigkeit weitere Staatsangehörigkeiten annehmen.

Antwort 27.06.2024 von Josip Juratovic SPD
Inflationsausgleichsprämie Krankheit
Antwort 11.12.2024 von Julia Willie Hamburg BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Da Frau Hamburg sowohl als Abgeordnete des Niedersächsischen Landtags als auch als Kultusministerin tätig ist, möchten wir darauf hinweisen, dass wir über Abgeordnetenwatch nur noch Fragen beantworten können, die sich auf ihre Tätigkeit als Landtagsabgeordnete beziehen.
Antwort ausstehend von Ina Scharrenbach CDU
Antwort 01.07.2024 von Lars Castellucci SPD
Wenn eine festzulegende Zahl von Menschen fordert, über eine Frage abstimmen zu können, dann sollten wir das ermöglichen. Dabei sollten dann aber die gleichen Regeln unserer Verfassung gelten, wie für uns Parlamentarierinnen und Parlamentarier auch.