Ihre Kritik ist berechtigt.
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Ich muss aber zunächst vorwegnehmen, dass es sich hier nicht um “meine Entscheidung“ handelt.
Die Kommission schlägt zunächst vor, Reformen der gesetzlichen Rentenversicherung wirkungsgleich auf die Beamtenversorgung zu übertragen. Wir werden nun schnellstmöglich an die Umsetzung der Kommissionsempfehlungen gehen.
Die konkreten kommunalpolitischen Vorgänge im Landkreis Wolfenbüttel verfolge ich nicht im Detail. Deshalb möchte ich mir keine Bewertung einzelner Akteure oder laufender Wahlkampfauseinandersetzungen anmaßen.

In Ihrem Fall scheint eine Pflichtversicherung in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) vorzuliegen. In diesem Fall besteht ein eigenständiger und vollumfänglicher gesetzlicher Versicherungsschutz im Krankheitsfall kraft Gesetzes.