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Simone Wendland
CDU
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Frage von Uta M. •

Guten Tag Frau Wendland, sicherlich kennen Sie das Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte bzgl. eines AfD-Verbots. Welche Konsequenzen ziehen Sie aus diesem Gutachten? Freundliche Grüße U. M.

U. M.

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Antwort von CDU

Sehr geehrte Frau M.,

Vielen Dank für Ihre Nachricht.

Auch ich habe mit großem Interesse das Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte gelesen. Ich habe daraufhin aber auch noch einmal die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 02.01.2027 - 2 BvB 1/13 - zum NPD Verbot (https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2017/01/bs20170117_2bvb000113) nachgelesen. 

Wer heute wie viele andere Menschen in diesem Land ein Verbot der AfD fordert, tut das aus Sorge um unsere Demokratie – diese Sorge nehme ich sehr ernst und teile sie auch.

Der Wunsch, diese Partei möge so schnell wie möglich aus unserer Parteienlandschaft verschwinden, ist nachvollziehbar. Das würde aber eine ganz erhebliche Zeit dauern, selbst wenn der Antrag erfolgreich wäre.
Das nun vorgelegte Gutachten ist keine Entscheidungsgrundlage für das Bundesverfassungsgericht. Vorausgesetzt der Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung würden auf Grundlage umfangreicher Erkenntnisse, insbesondere des Verfassungsschutzes – politisch entscheiden, ob sie einen Verbotsantrag stellen und zu dem Ergebnis kommen, dass dies geboten ist und es dann auch tun, müsste eine umfangreiche Prüfung durch das Gericht erfolgen.
Das Gericht würde zunächst die Zulässigkeit des Antrags und die hinreichende Begründung nebst Belegen prüfen.
In einem zweiten Schritt würde das Verfahren inhaltlich durch Einholung von Stellungnahmen der Beteiligten und Auswertung von Berichten und Unterlagen, Anhörung von Sachverständigen usw. vorbereiten und eigene Beweise erheben,
um festzustellen, ob die betroffene Partei verfassungsfeindliche Ziele verfolgt und aktiv-kämpferisch gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung vorgeht und ein reales Potenzial hat, diese Ziele auch durchzusetzen. 
Kommt das Gericht nach der Vorbereitung zu dem Ergebnis, dass die Sache entscheidungsreif ist, findet eine öffentliche mündliche Verhandlung statt, in der Antragsteller und Vertreter der Partei ihre Positionen darlegen, Zeugen angehört und Gutachten diskutiert werden.
Im Anschluss beraten die Richterinnen und Richter nicht-öffentlich.
Sie wägen die vorgelegten Beweise und Argumente ab.
Schließlich ergeht ein schriftliches Urteil, in dem detailliert begründet wird, ob die Verbotsvoraussetzungen erfüllt sind oder nicht.
Wird die Partei verboten, wird sie aufgelöst und ihre Organisation verboten. 
Wird der Antrag abgelehnt, bleibt die Partei zugelassen – was politisch und symbolisch erhebliche Folgen hat.

Parteiverbotsverfahren sind besonders komplex und umfangreich. Beim letzten NPD-Verfahren vergingen vom Eingang des Verbotsantrags bis zum Urteil rund drei bis vier Jahre. Angesichts der Größe, Struktur und politischen Bedeutung der AfD müsste man im Falle eines Verbotsverfahrens eher von einem vergleichbaren oder noch längeren Zeitraum ausgehen. Das Verfahren würde voraussichtlich Jahre dauern und die AfD politisch stetig präsent halten.


Gleichzeitig ist ein Parteiverbot das schärfste Mittel, das unsere Verfassung kennt. Das Bundesverfassungsgericht hat im NPD‑Urteil von 2017 die Anforderungen dafür noch einmal deutlich erhöht. Für ein Verbot müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Partei muss nachweislich verfassungsfeindliche Ziele verfolgen und aktiv‑kämpferisch gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung vorgehen.
  • Sie muss ein reales Potenzial besitzen, diese Ziele auch politisch durchsetzen zu können.

Die AfD ist intern heterogen: Es gibt moderater auftretende und radikalere Flügel. Das BVerfG hat 2017 ausdrücklich gesagt, dass man nicht einzelne Strömungen „ersatzweise“ als Gesamtpartei verbieten kann. 

Die AfD gibt sich formell verfassungstreu („Wir stehen zum Grundgesetz“) – zumindest an der Oberfläche. Für ein Verbot reicht es nicht, dass die Praxis oftmals dagegen verstößt; das muss einem klaren, dominierenden Parteikurs zugeordnet werden können.
Im Fall der AfD gibt es daher starke Hinweise auf verfassungsfeindliche Bestrebungen- zumindest in Teilen der Partei. 
Gleichzeitig ist sie – anders als die NPD – politisch stark und in allen Parlamenten vertreten. 
Das macht die Debatte so ernst, aber auch so heikel. 

Genau deshalb ist die Frage eines Verbotsverfahrens nicht nur politisch, sondern vor allem verfassungsrechtlich hoch komplex. Ein Verbotsantrag kann – wie dargestellt- nur von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung gestellt werden. Diese Entscheidung wäre nur verantwortbar, wenn die rechtlichen Voraussetzungen zur Überzeugung des Bundesverfassungsgerichts zweifelsfrei (!) nachgewiesen sind. Das ist ein Blick in die Glaskugel, weil wir nicht wissen können, wie das Gericht entscheiden wird.
Ein gescheitertes Verfahren würde die AfD eher stärken, als sie zu schwächen: 
Die Partei könnte sich als „gerichtlich geprüfte Oppositionskraft“ inszenieren und ihre Opfererzählung weiter ausbauen. 
Vergleichsweise deutlich geworden ist das schon anhand der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln vom 26. Februar 2026 im Eilrechtsschutz, das entschieden hat, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die AfD vorerst nicht als „gesichert rechtsextremistisch“ einstufen und öffentlich so benennen darf. Viele werten die Entscheidung so, dass die rechtlichen Hürden für ein von manchen politisch gefordertes Parteiverbot vor dem Bundesverfassungsgericht durch diesen Beschluss vorerst höher geworden sind, da die Justiz der Partei keine gesichert extremistische Gesamtprägung bescheinigt hat.
Die AfD reagierte auf die Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Köln mit demonstrativem Jubel und sprach von einem großen Sieg“. Wenn ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht ein ähnliches Ergebnis hätte, wäre das fatal.
Eine schnelle Lösung gibt es daher nicht, egal ob man in dem Verbot den richtigen Schritt sieht oder nicht. 
Das bedeutet aber nicht, dass wir der aktuellen Entwicklung machtlos gegenüberstehen.

Unabhängig von der Verbotsfrage gilt doch: 
Der Staat muss wehrhaft sein, und er ist es auch – wenn wir ihn entschlossen handeln lassen:

  • Der Verfassungsschutz beobachtet verfassungsfeindliche Bestrebungen, sammelt belastbare Erkenntnisse und informiert die Öffentlichkeit.
  • Strafverfolgungsbehörden müssen Volksverhetzung, Bedrohungen, Hasskriminalität und Angriffe auf Mandatsträgerinnen und Mandatsträger sehr konsequent verfolgen.
  • In der politischen Auseinandersetzung müssen wir Argumente offenlegen, Lügen widersprechen und konkrete Lösungen bieten, damit Menschen nicht bei Populisten landen, weil sie sich von der Politik im Stich gelassen fühlen.
  • Und wir müssen unsere Demokratie stärken, nicht nur verteidigen: 
    Durch politische Bildung, Beteiligung, funktionierende Institutionen, innere Sicherheit und soziale Stabilität.

Die Forderung nach einem Verbot ist Ausdruck eines klaren demokratischen Kompasses. Gleichzeitig brauchen wir einen Umgang, der sowohl die Gefahren des Extremismus ernst nimmt, als auch die Grundprinzipien unseres Rechtsstaats wahrt. Dazu gehört, dass wir die Tür für ein Verbotsverfahren nur dann öffnen, wenn die Erfolgsaussichten wirklich tragfähig sind – und bis dahin alle anderen Instrumente entschlossen nutzen.

Lassen Sie uns bis dahin gemeinsam dafür sorgen, dass Demokratie, Rechtsstaat und Menschenwürde jeden Tag konkret spürbar sind – nicht nur in Gerichtssälen, sondern in den sozialen Medien, bei Demonstrationen, in Schulen, Vereinen, Kommunen und Parlamenten. 

Mit freundlichen Grüßen

Simone Wendland

 

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