Antwort 30.03.2023 von Verena Hubertz SPD
Der Bundestag wird das Gesetz erst im Sommer beschließen. Bis dahin werden wir Lösungen für die von Ihnen genannten Herausforderungen finden und einarbeiten.
Der Bundestag wird das Gesetz erst im Sommer beschließen. Bis dahin werden wir Lösungen für die von Ihnen genannten Herausforderungen finden und einarbeiten.
Am 24. Februar 2022 wurde der Ausnahmezustand in der Ukraine beschlossen und später verlängert.
Mein Mandat im Landtag muss ich im Falle der Wahl mit Amtsantritt niederlegen.
Unser Ziel ist es grundsätzlich, die Mehrfachstaatsangehörigkeit in allen Konstellationen zu ermöglichen.