Antwort 30.05.2023 von Volker Wissing parteilos
Als Bundesminister ergeben sich anhand der zahlreichen Verpflichtungen bei der Amtsausübung leider teilweise Terminkollisionen.
Als Bundesminister ergeben sich anhand der zahlreichen Verpflichtungen bei der Amtsausübung leider teilweise Terminkollisionen.
Es besteht ebenfalls ein überragendes Interesse an der Ermöglichung von digitaler Teilhabe und der Zukunftsfähigkeit unseres Landes.
Bereits heute gilt bei groben Behandlungsfehlern eine Beweislastumkehr zugunsten der Betroffenen. Eine generelle und dauerhafte Beweislastumkehr halte ich jedoch für unverhältnismäßig.
In den vergangenen Jahren konnten wir bereits einige Verbesserungen in verschiedenen Aspekten des Patientenrechts erreichen.
Gerne überprüfe ich Ihr Anliegen und gebe dies so entsprechend weiter