Antwort 10.08.2026 von Götz Frömming AfD
Ein langes Studium - v.a. in Studiengängen, für die es keinen ausreichenden Bedarf gibt - kann nicht per se das Recht auf ein hohes Gehalt begründen.
Ein langes Studium - v.a. in Studiengängen, für die es keinen ausreichenden Bedarf gibt - kann nicht per se das Recht auf ein hohes Gehalt begründen.
Eine Abschaffung von Uber halte ich nicht für den richtigen Ansatz und übrigens auch verfassungsrechtlich für nicht umsetzbar.
Das Radwegenetz in NRW muss ausgebaut und saniert werden.