Sie befürworten bzgl. der abschlagsfreien Rente nach 45 Jahren eine kürzere Übergangsfrist als 5 Jahre. Was ist mit Vertrauensschutz für lange laufende Langzeitkonten.
Sehr geehrter Herr Frei,
ich habe mit meinem Arbeitgeber eine Vereinbarung getroffen um die Zeit bis zur abschlagsfreien Rente mittels der Entnahme aus dem Langzeitkonto zu überbrücken. Mein Geburtsjahr ist 1966, somit ist mein Renteneintritt für 2031 geplant. Mein Arbeitsplatz ist bereits wieder besetzt und ich befinde mich schon in der arbeitsfreien Phase.
Meine Planung ist somit nicht mehr zu ändern.
Wie werden Sie mit Fällen wie meinem, der bestimmt kein Einzelfall ist, umgehen?
Mit freundlichen Grüßen
Thomas S.

Antwort ausstehend von Thorsten Frei CDU
