Sie befürworten bzgl. der abschlagsfreien Rente nach 45 Jahren eine kürzere Übergangsfrist als 5 Jahre. Was ist mit Vertrauensschutz für lange laufende Langzeitkonten.
Sehr geehrter Herr Frei,
ich habe mit meinem Arbeitgeber eine Vereinbarung getroffen um die Zeit bis zur abschlagsfreien Rente mittels der Entnahme aus dem Langzeitkonto zu überbrücken. Mein Geburtsjahr ist 1966, somit ist mein Renteneintritt für 2031 geplant. Mein Arbeitsplatz ist bereits wieder besetzt und ich befinde mich schon in der arbeitsfreien Phase.
Meine Planung ist somit nicht mehr zu ändern.
Wie werden Sie mit Fällen wie meinem, der bestimmt kein Einzelfall ist, umgehen?
Mit freundlichen Grüßen
Thomas S.
Sehr geehrter Herr S.,
Ihr Fall scheint aufzuzeigen, warum Übergangsregelungen und Vertrauensschutz bei einer Reform zwingend erforderlich sind. Ich habe mich zwar gegen eine pauschale Übergangsfrist von fünf Jahren ausgesprochen, zugleich aber betont, dass es Vertrauensschutz geben muss. Dabei muss zwischen bloßen Rentenerwartungen und bereits verbindlich umgesetzten Vereinbarungen unterschieden werden. Für Fälle mit bestehenden Langzeitkonten, begonnener Freistellung oder vergleichbaren unwiderruflichen Dispositionen sollten deshalb besondere Härtefall- oder Bestandsschutzregelungen vorgesehen werden. Anders wird es nicht gehen.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Frei

