Antwort 28.09.2025 von Daniela Behrens SPD
Die erste Evaluierung des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) ist für den 1. Oktober 2025 vorgesehen und soll die Auswirkungen auf Kinder- und Jugendschutz sowie Besitz- und Weitergabemengen beleuchten
Die erste Evaluierung des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) ist für den 1. Oktober 2025 vorgesehen und soll die Auswirkungen auf Kinder- und Jugendschutz sowie Besitz- und Weitergabemengen beleuchten
Die Bundesregierung beabsichtigt, in Kürze einen Gesetzentwurf zur zeitgleichen und systemgerechten Übertragung des Tarifergebnisses auf die Bundesbesoldung und -versorgung vorzulegen.