Chatkontrolle — welche Weisung geht an die Ständige Vertretung?
Sehr geehrter Herr Engelhard,
zur CSA-Verordnung (Chatkontrolle) laufen derzeit die Trilog-Verhandlungen, die Abstimmung im Rat steht noch aus.
Als Auszubildender nutze ich Messenger täglich für den Austausch mit Kollegen, Mitschülern und Freunden. Der Schutz privater Kommunikation betrifft mich daher unmittelbar. Ich möchte in einer Gesellschaft leben, in der vertrauliche Kommunikation geschützt bleibt. Maßnahmen gegen Straftaten dürfen nicht zu einer anlasslosen Überwachung aller Bürger führen.
Meine Fragen:
- Welche Weisung erteilt die Bundesregierung der Ständigen Vertretung in Brüssel — Zustimmung, Ablehnung oder Enthaltung?
- Wird diese Weisung veröffentlicht, und wenn nein: warum nicht?
- Setzen Sie sich dafür ein, dass Deutschland keiner Regelung mit anlassloser Durchsuchung privater Nachrichten zustimmt?
Da Enthaltungen bei qualifizierter Mehrheit als Gegenstimme zählen, ist die deutsche Position besonders wichtig.
Mit freundlichen Grüßen
Joshua, Elchingen

