Positionierung zur CSA-Verordnung („Chatkontrolle“) und Weisung der Bundesregierung
Sehr geehrter Herr Karaahmetoğlu,
zur EU-CSA-Verordnung („Chatkontrolle“) laufen die Trilog-Verhandlungen. Das Thema betrifft mich als Bürger aus dem Landkreis Ludwigsburg persönlich: Ich äußere meine Meinung frei und tausche mich eng im Familien- und Freundeskreis aus. Meine privaten Nachrichten dürfen nicht in fremde Hände geraten oder mir negativ ausgelegt werden.
Fragen an Sie:
Welche Weisung erteilt die Bundesregierung der Ständigen Vertretung in Brüssel (Zustimmung, Ablehnung oder Enthaltung)?
Wird diese Weisung veröffentlicht?
Setzen Sie sich dafür ein, dass Deutschland einer anlasslosen Durchsuchung privater Nachrichten nicht zustimmt?
Justizministerin Hubig betonte, anlasslose Chatkontrolle müsse im Rechtsstaat tabu sein. Das BMI meldete fehlende Einigung. Da Enthaltungen im Rat als Gegenstimme wirken, wiegt Deutschlands Haltung schwer.
Ich bitte um Ihre Stellungnahme.
Mit freundlichen Grüßen
Ali Küçük
Sehr geehrter Herr. K.
vielen Dank für Ihre Frage. Der wirksame Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt und die Wahrung unseres digitalen Briefgeheimnisses dürfen keinesfalls gegeneinander ausgespielt werden.
Die konkreten Abstimmungsweisungen an die Ständige Vertretung in Brüssel werden als Teil der internen Regierungsabstimmung in der Regel nicht veröffentlicht, um den nötigen Handlungsspielraum in den EU-Verhandlungen zu wahren.
Eine anlasslose Überwachung privater Kommunikation sowie eine Schwächung von Ende-zu-Ende-Verschlüsselungen lehne ich konsequent ab. Wie Bundesjustizministerin Stefanie Hubig betont hat, muss eine flächendeckende Chatkontrolle in einem Rechtsstaat tabu sein; der Koalitionsvertrag bildet hierfür den verbindlichen Maßstab.
Während über die dauerhafte Verordnung im Trilog verhandelt wird, erlaubt die aktuelle Übergangsregelung bis April 2028 lediglich freiwillige Maßnahmen der Anbieter, wobei verschlüsselte Nachrichten ausdrücklich ausgenommen bleiben. Für eine nachhaltige Lösung müssen zielgerichtete Ermittlungsansätze und Pflichten für Plattformen im Vordergrund stehen, anstatt unbescholtene Bürgerinnen und Bürger unter Generalverdacht zu stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Macit Karaahmetoglu, MdB

