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Bis zum Inkrafttreten der Neuregelung ist die Einbürgerung nach 3 Jahren weiterhin möglich - da das Gesetz erst am Freitag im Bundesrat verhandelt wurde, steht die Verkündung im Bundesgesetzblatt und damit das Inkrafttreten noch aus
Auf unserer Initiative haben wir durchgesetzt, dass die Bundesregierung im Herbst 2025 eine ergebnisoffene Evaluierung des Gesetzes zur Legalisierung von Cannabis durchführen wird.
Ich kann ihnen sagen, dass mich persönlich die Vorstellung von Frau Dr. Emmenegger überzeugt hat.
Die erste Evaluierung des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) ist für den 1. Oktober 2025 vorgesehen und soll die Auswirkungen auf Kinder- und Jugendschutz sowie Besitz- und Weitergabemengen beleuchten