Chatkontrolle ist für Sie richtig?
Sehr geehrte Frau Jensen,
zur CSA-Verordnung (Chatkontrolle) bitte ich um Ihre Unterstützung: Setzen Sie sich dafür ein, dass Deutschland einer Fassung mit anlassloser Durchsuchung privater Nachrichten nicht zustimmt.
Justizministerin Hubig hat zu Recht erklärt, dass anlasslose Chatkontrolle in einem Rechtsstaat tabu sein muss. Meine Sorge ist konkret: Selbst harmlosen alltägliche Gespräche – etwa wenn ich mit meinem Kind einen Unfall bespreche – könnten unter Generalverdacht geraten und falsch verstanden werden. Das ist unverhältnismäßig und gefährlich für unsere Gesellschaft.
Deutschland hat bei dieser EU-Abstimmung besonderes Gewicht. Bitte setzen Sie sich für unsere Privatsphäre ein und vertreten Sie eine klare Ablehnung.
Über eine Antwort freue ich mich.
Mit freundlichen Grüßen
Enrico S., Varel
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Der Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch im Internet ist eine wichtige Aufgabe. Dafür brauchen die Ermittlungsbehörden wirksame Instrumente. Eine anlasslose Kontrolle privater Kommunikation halte ich aber für den falschen Weg.
Millionen unbescholtener Bürgerinnen und Bürger dürfen nicht unter Generalverdacht gestellt werden. Ebenso darf die Verschlüsselung privater Kommunikation nicht geschwächt werden. Für mich ist deshalb klar: Wir brauchen gezielte, rechtsstaatliche Ermittlungen, aber keine anlasslose Überwachung privater Nachrichten.
Die Entscheidungen über die von Ihnen angesprochenen europäischen Regelungen werden nicht im Niedersächsischen Landtag getroffen. Ihre Bedenken hinsichtlich des Schutzes privater Kommunikation teile ich jedoch.
Mit freundlichen Grüßen
Katharina Jensen MdL

