Ich bin mit Ihnen gespannt auf das angekündigte Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, ob es hinreichende Beweise in ganz Deutschland gibt, um die AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ hochstufen zu können hat, denn damit erst gäbe es die rechtliche Grundlage, um ein Verbotsverfahren der AfD erfolgreich anzustoßen
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Aus meiner persönlichen Sicht wäre ein Verbot der AfD geboten und richtig.
Lassen Sie mich mit Blick auf das drängende Thema eines AfD-Verbotsverfahrens vorab ein paar grundsätzliche Dinge sagen:
Ob und wann es zu einem Verbotsantrag im Bundestag kommt, hängt daher auch von der Haltung unserer zukünftigen Koalitionspartner ab.

Ein Verbotsverfahren sollten wir nur angehen, wenn wir mit übergroßer Wahrscheinlichkeit davon ausgehen können, dass dieses auch erfolgreich sein wird.
In der CDU/CSU-Bundestagsfraktion haben wir ausführlich und sachlich über den in der letzten Legislaturperiode avisierten Gruppenantrag diskutiert, der auf die Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD abzielt und dabei sowohl die Rechtslage als auch den politischen Kontext fundiert und ausführlich abgewogen. Die überragende Mehrheit unserer Fraktion hat sich anschließend gegen einen Beitritt zum Gruppenantrag zur Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD entschieden.