Antwort 20.11.2025 von Swantje Michaelsen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Für Ihre Planung ist es entscheidend zu wissen, dass der Anspruch auf Förderung nicht einfach verfällt, falls es im Laufe des Verfahrens zu Änderungen kommt. Maßgeblich ist rechtlich der Tag der Antragstellung.
