Antwort 21.02.2025 von Nils Hansen SPD
Digitale Werbeanlagen haben den Vorteil, dass sie auch zur Wiedergabe von amtlichen Warnmeldungen zum Zivil- und Katastrophenschutz eingesetzt werden können, dazu muss der Vertragspartner verpflichtet werden.
Digitale Werbeanlagen haben den Vorteil, dass sie auch zur Wiedergabe von amtlichen Warnmeldungen zum Zivil- und Katastrophenschutz eingesetzt werden können, dazu muss der Vertragspartner verpflichtet werden.
Lichtwerbung in bestimmten, festgelegten Bereichen ist OK. Ausnahmen sollte es nicht geben.

grundsätzlich bin ich für digitale Werbung im öffentlichen Raum.

