Frage von Matthias H. • 01.08.2006

Antwort von Dilek Kalayci SPD • 14.08.2006
Sehr geehrter Herr Haase,
Sehr geehrter Herr Haase,
Sehr geehrter Herr Haase,
Sehr geehrte Frau Voss,
Rundfunkgebühren müssen nur ein Mal gezahlt werden.
Wenn Sie also Ihr Rundfunk- bzw. Ihr Fernsehgerät angemeldet haben, brauchen Sie nichts zu unternehmen.
Sehr geehrte Frau Voss,
Sehr geehrte Frau Scherer,