Wird bei der Diskussion der Abschaffung "kostenlose Mitversicherung Ehepartner/in" auch über die Gesamtkoten die entstehen diskutiert ?
In der GKV - selbst bei dem derzeit diskutierten Mindestbeitrag von 202 EU für bisher kostenlos versicherte Ehepartner/innen - ist dies ja nur die halbe Miete. Im GKV-System sind Zuzahlungen, Eigenanteil u dgl. ja an der Tagesordnung. Zu den 202 Euro Monatsbeitrag kämen also auch noch die Zuzahlungen/Eigenanteile hinzu. Da viele Ehepartner kein oder sehr niedrige eigene Einkommen haben, kann man Zuzahlungen etc. ja nur am Familieneinkommen bemessen. Inofern würde es dann wohl den Hauptverdiener treffen, den Beitrag des Partners und alle Zuzahlungen/Eigenanteile anhand seines Einkommens mitzubezahlen.
Sehr geehrter Herr L.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. Sie sprechen einen wichtigen Punkt an: Bei der Diskussion über mögliche Änderungen der beitragsfreien Familienversicherung darf nicht allein auf einen zusätzlichen Beitrag oder Zuschlag geschaut werden. Entscheidend ist die tatsächliche Gesamtbelastung eines Haushalts.
Zunächst ist wichtig festzuhalten: Der aktuell diskutierte Gesetzentwurf sieht nach meinem Kenntnisstand kein pauschales Mindestbeitragsmodell für bisher familienversicherte Ehe- oder Lebenspartnerinnen und -partner vor. Stattdessen ist ein einkommensbezogener Beitragszuschlag bei dem Mitglied vorgesehen, über das die Familienversicherung abgeleitet wird. Das ist ein wesentlicher Unterschied, weil ein pauschaler Mindestbeitrag Haushalte mit geringem oder nur einem Einkommen besonders stark belasten würde.
Gleichwohl ist Ihr Hinweis berechtigt: Auch ein einkommensbezogener Zuschlag stellt für viele Familien eine zusätzliche finanzielle Belastung dar. Hinzu kommen die Zuzahlungen und Eigenanteile, die Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung bereits heute beispielsweise für Arzneimittel, Heil- und Hilfsmittel oder Krankenhausaufenthalte leisten müssen.
Sie weisen zudem auf einen wichtigen Zusammenhang hin: In vielen Einverdienerhaushalten wird eine zusätzliche Belastung faktisch aus dem gemeinsamen Familieneinkommen getragen. Deshalb muss bei der Bewertung möglicher Reformen nicht nur die Höhe eines Beitrags oder Zuschlags betrachtet werden, sondern die gesamte finanzielle Situation der betroffenen Haushalte.
Ja, diese Frage wird im parlamentarischen Verfahren ausdrücklich mit betrachtet. Es geht nicht allein darum, zusätzliche Einnahmen für die gesetzliche Krankenversicherung zu erzielen, sondern auch darum, welche Auswirkungen die Regelungen auf Familien mit kleinen und mittleren Einkommen haben.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass es bereits heute Schutzmechanismen bei gesetzlichen Zuzahlungen gibt. Die Belastungsgrenze liegt grundsätzlich bei zwei Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt, für chronisch kranke Menschen bei einem Prozent. Wird diese Grenze erreicht, können Versicherte für den Rest des Kalenderjahres von weiteren gesetzlichen Zuzahlungen befreit werden.
Für mich ist entscheidend, dass die finanzielle Leistungsfähigkeit eines Haushalts insgesamt berücksichtigt wird. Reformen dürfen nicht dazu führen, dass Familien mit nur einem Einkommen, Menschen mit chronischen Erkrankungen oder Haushalte mit geringen finanziellen Spielräumen überproportional belastet werden.
Ich werde mich deshalb im parlamentarischen Verfahren dafür einsetzen, dass soziale Härten vermieden, bestehende Schutzmechanismen berücksichtigt und die Regelungen möglichst verständlich und unbürokratisch ausgestaltet werden. Die Stabilisierung der Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung ist wichtig. Sie darf jedoch nicht auf Kosten derjenigen erfolgen, die bereits heute nur über begrenzte finanzielle Spielräume verfügen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Christos Pantazis, MdB

