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Annika Klose
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Frage von Hans M. •

Das moderne Berufsbeamtentum, wie es im Art. 33 Abs. 4 GG verankert ist, hat seine Wurzeln in der preußischen Verwaltung des 18. und 19. Jahrhunderts! Wann endlich wird es der Realität angepasst?

Sehr geehrte Frau Klose,
Das Verfassungsgericht hat bereits festgestellt, dass Bundesbeamte seit Jahren nicht amtsangemessen alimentiert werden.
Ich sehe es, wie das BVG. Die Alimentierung ist nicht mehr zeitgemäß und nicht mehr amtsangemessen, Sie muss nach unten revidiert werden! Die derzeitige Alimentierung sprengt die Gerechtigkeit in der Gesellschaft und wird zunehmend zur realen Gefahr für den Haushalt, oder?
Art. 33 Abs. 5 GG sagt rein gar nichts darüber aus, was amtsangemessene Besoldung und Versorgung ausmacht! Dies ist im Beamtengesetz geregelt, was absolut keinen Verfassungsrang besitzt !
Wann also wird endlich der Realität des 21. Jahrhunderts und unserer Gesellschaft Rechnung getragen und die durch nichts mehr zu rechtfertigende Beamtensorglosversorgung sukzessive abgebaut?
Btw, als es um die Schuldenbremse ging, war es sofort nach der Whl möglich das GG zu ändern. Bitte jetzt mal GANZ KONKRET. welche Partei verhindert dies, wenn es um die Beamtenalimentierung geht???

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr M.,

vielen Dank für Ihre Nachricht, auf die ich gerne antworten möchte.

Im Gegensatz zu Arbeitnehmenden im öffentlichen Dienst sind die Beamtenbezüge kein unmittelbares Entgelt für einzeln geleistete Arbeiten. Vielmehr stellen sie eine Gegenleistung für die Gesamtarbeitsleistung dar. Von Beamt:innen wird erwartet, dass sie mit ihrer ganzen Arbeitskraft dem Staat zur Verfügung stehen und ihre Dienstpflicht nach Kräften erfüllen (Beamtenverhältnis auf Lebenszeit). Die Bezüge sind so zu bemessen, dass sie einen angemessenen Lebensunterhalt ermöglichen.

Bei der Beurteilung, ob die Bezüge angemessen sind, hat der Staat einen großen Entscheidungsspielraum. Er hat jedoch eine Reihe von Gesichtspunkten zu beachten. Die Bezahlung muss der erforderlichen Ausbildung entsprechen und für qualifizierte Kräfte attraktiv sein. Bei der Bemessung der Bezüge muss – so eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts – auch berücksichtigt werden, dass das Alimentationsprinzip jeweils den Zeitverhältnissen gemäß zu konkretisieren ist.

Uns als SPD ist es wichtig, die Wertschätzung für die wichtigen Aufgaben, die Beamt:innen leisten, in den Beamtenbezügen widerzuspiegeln und die Forderungen des Bundesverfassungsgerichts effektiv umzusetzen. Dieses Vorhaben werden wir nun im aktiven Gesetzgebungsprozess angehen. 

Den Startschuss dafür hat das Bundesinnenministerium unter Alexander Dobrindt (CSU) mit einem Referentenentwurf für das „Gesetz zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für die Jahre 2025 und 2026 zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften“ gegeben. 

Der Gesetzesentwurf soll grundsätzlich den Tarifabschluss vom 6. April 2025 auf den Beamtenbereich übertragen, wodurch die Dienst- und Versorgungsbezüge im Bund an die Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse angepasst werden.

Gemäß dem Referentenentwurf muss die Besoldung so bemessen sein, dass sie mindestens die sogenannte Prekaritätsschwelle von 80 % des Median-Äquivalenzeinkommens erreicht. Das Median-Äquivalenzeinkommen ist dabei ein statistischer Ansatz und stellt das mittlere Einkommen einer Gesellschaft dar.

Dieser Punkt ist uns als SPD sehr wichtig, denn wir wollen, dass Bundesbeamte einen Lohn erhalten, welcher ihrer hohen Qualifikation gerecht wird und ein gutes Leben ermöglicht. Damit diese angemessene Entlohnung im gesamtdeutschen Einkommensvergleich gegeben ist und wir dem BVerfG-Urteil Rechnung tragen, soll ein Mechanismus zur kontinuierlichen Fortschreibung der Besoldung über die Jahre eingeführt werden. Dieser soll die Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und des allgemeinen Lebensstandards in Deutschland widerspiegeln. 

Langfristig wollen wir so eine amtsangemessene Alimentation sicherstellen, die der besonderen Bedeutung des Amtes gerecht wird.

Abschließend möchte ich mich nochmal für Ihre Nachricht bedanken. Mir liegt der Austausch mit engagierten Menschen sehr am Herzen und ich betrachte diesen als Bereicherung für meine parlamentarische Arbeit.

Mit freundlichen Grüßen

Annika Klose

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