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Annika Klose
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Frage von Hans M. •

Das moderne Berufsbeamtentum, wie es im Art. 33 Abs. 4 GG verankert ist, hat seine Wurzeln in der preußischen Verwaltung des 18. und 19. Jahrhunderts! Wann endlich wird es der Realität angepasst?

Sehr geehrte Frau Klose,
Das Verfassungsgericht hat bereits festgestellt, dass Bundesbeamte seit Jahren nicht amtsangemessen alimentiert werden.
Ich sehe es, wie das BVG. Die Alimentierung ist nicht mehr zeitgemäß und nicht mehr amtsangemessen, Sie muss nach unten revidiert werden! Die derzeitige Alimentierung sprengt die Gerechtigkeit in der Gesellschaft und wird zunehmend zur realen Gefahr für den Haushalt, oder?
Art. 33 Abs. 5 GG sagt rein gar nichts darüber aus, was amtsangemessene Besoldung und Versorgung ausmacht! Dies ist im Beamtengesetz geregelt, was absolut keinen Verfassungsrang besitzt !
Wann also wird endlich der Realität des 21. Jahrhunderts und unserer Gesellschaft Rechnung getragen und die durch nichts mehr zu rechtfertigende Beamtensorglosversorgung sukzessive abgebaut?
Btw, als es um die Schuldenbremse ging, war es sofort nach der Whl möglich das GG zu ändern. Bitte jetzt mal GANZ KONKRET. welche Partei verhindert dies, wenn es um die Beamtenalimentierung geht???

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