Antwort 21.09.2026 von Thorsten Frei CDU
Die Energiesteuer wird mengenbezogen erhoben; die Umsatzsteuer fällt auf den Verkaufspreis und damit auch auf den darin enthaltenen Energiesteueranteil an.
Die Energiesteuer wird mengenbezogen erhoben; die Umsatzsteuer fällt auf den Verkaufspreis und damit auch auf den darin enthaltenen Energiesteueranteil an.
Gleichwohl müssen wir angesichts des demografischen Wandels die Erwerbsbeteiligung Älterer erhöhen.