Antwort 12.01.2026 von Heidi Reichinnek Die Linke
Lassen Sie mich das unmissverständlich klarstellen: Sanktionen, die das verfassungsrechtlich garantierte Existenzminimum antasten, halten wir für verfassungswidrig.
Lassen Sie mich das unmissverständlich klarstellen: Sanktionen, die das verfassungsrechtlich garantierte Existenzminimum antasten, halten wir für verfassungswidrig.
Das Land Rheinland-Pfalz hat zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention frühzeitig einen umfassenden Landesaktionsplan entwickelt.