Frage von Ahmed S. • 02.10.2024

Antwort ausstehend von Christoph Meyer FDP
gemeinnützigen und kommerziellen Medienanbietern, da die gemeinnützigen Anbieter steuerliche Vorteile hätten. Eine Unterscheidung zwischen gemeinnützigem und wirtschaftlich betriebenem Journalismus anzustellen, halte ich zudem in diesem Kontext für schwierig.
Entsprechend dem Koalitionsvertrag hat das Bundesministerium der Finanzen Mitte dieses Jahres einen Anwendungserlass zur Abgabenordnung vorgelegt. Dieser hätte den gemeinnützigen Journalismus ohne zusätzliche Gesetzesänderung schnell und einfach geregelt. Leider haben sich die Bundesländer gegen diesen Anwendungserlass ausgesprochen, wodurch er nicht zur Anwendung kam
Ich setze mich für eine Reform des Sächsischen Kulturraumgesetzes ein, um Defizite in der Kulturförderung zu beheben.