Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

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Portrait von Friedrich Merz
Antwort 26.03.2026 von Friedrich Merz CDU

Sehr geehrter Herr M.

Alois Rainer MdB
Antwort 08.04.2026 von Alois Rainer CSU

Bei der von Ihnen angesprochenen Hundesteuer handelt es sich um eine kommunale Aufwandsteuer. Zuständig für deren Erhebung, Verwendung und mögliche Zweckbindung sind ausschließlich die Städte und Gemeinden. Der Bund hat keine rechtliche Möglichkeit, die Einnahmen aus der Hundesteuer Tierheimen oder Tierschutzorganisationen zuzuweisen.

Lukas Reinken
Antwort ausstehend von Lukas Reinken CDU
Portrait von Helge Limburg
Antwort ausstehend von Helge Limburg BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN
Portrait von Michael Thews
Antwort ausstehend von Michael Thews SPD
Portrait von Lars Klingbeil
Antwort ausstehend von Lars Klingbeil SPD