Antwort 08.09.2025 von Kay Gottschalk AfD
Gern gehe ich auch auf Ihren „Verbesserungsvorschlag“ ein, zugegebenermaßen ein disruptiver Ansatz.
Gern gehe ich auch auf Ihren „Verbesserungsvorschlag“ ein, zugegebenermaßen ein disruptiver Ansatz.
Die Bundesrepublik Deutschland steht unverändert fest an der Seite der Ukraine.
Die nächste Wahl findet 2029 statt und wird gemäß Datenschutzgesetz NRW auf Vorschlag der Landesregierung vom Landtag auf die Dauer von 8 Jahren gewählt.

Die Zuständigkeit für die Einbürgerungsverfahren liegt ausschließlich bei den Ländern, respektive den kommunal zuständigen Ausländerbehörden. Der Bund setzt alles daran, um durch gute Rahmenbedingungen zu unterstützen.
Der Senat verweist auf Sensibilisierung der Teamleitungen und die Einführung der elektronischen Akte als nachgelagerte Prozesse, um vergleichbare Fälle künftig auszuschließen.