Wieso lehnen Sie ein AfD-Verbotsverfahren so kategorisch ab? Sehen Sie die Gefahr nicht, wenn man die AfD weiter gewähren ließe?
Sehr geehrte Frau Aeikens,in Bezug auf die AfD muss die Unionsstrategie „Wir regieren sie weg“ als gescheitert angesehen werden, wie alle Umfragewerte beweisen. Dieser Realität müssen Sie sich leider stellen.In einem rechtswissenschaftlichen Gutachten der Uni Köln vom 15. August 2025 von Prof. Dr. Markus Ogorek wird empfohlen, nicht mehr zu zögern und die Erstellung eines AfD-Verbotsantrags umgehend zu beginnen. Da sowohl die fachgerichtliche Überprüfung der Hochstufung als auch die Ausarbeitung eines Verbotsantrags erfahrungsgemäß mehrere Jahre in Anspruch nehmen, drängt sich ein Vorgehen parallel zum „guten Regieren“ auf. Von „voreilig“ kann also nicht die Rede sein.Sind Sie also bereit, uns, ihre Wählerschaft mit einem AfD-Verbotsverfahren zu schützen oder wollen Sie lieber „noch abwarten“, bis die AfD in Regierungsverantwortung ist und die Demokratie nach ihren Wünschen zerstören kann?https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/afd-verbot-gutachten-100.html
Sehr geehrte Frau D.
haben Sie vielen Dank für Ihre Zuschrift zu einem möglichen AfD-Verbotsverfahren. Auch mich beschäftigt das Thema AfD-Verbot und auch mir wäre es natürlich lieber, wenn es die AfD nicht gäbe, da ich zahlreiche Aussagen unterschiedlichster AfD-Politiker für unerträglich halte.
Für ein Verbotsverfahren müssen zahlreiche Aspekte berücksichtigt werden, denn die vom Bundesverfassungsgericht in den bisherigen Verfahren angelegten Maßstäbe an ein Parteienverbot sind deutlich höher als die Einordnung „gesichert rechtsextrem“ durch das Bundesamt für Verfassungsschutz. Das Bundesministerium des Innern teilt zu den Voraussetzungen für ein Parteienverbot mit: "Eine Partei kann nur dann verboten werden, wenn sie nicht nur eine verfassungsfeindliche Haltung vertritt, sondern diese Haltung auch in aktiv-kämpferischer, aggressiver Weise umsetzen will. Für ein Parteiverbot genügt es also nicht, dass oberste Verfassungswerte in der politischen Meinungsäußerung in Zweifel gezogen, nicht anerkannt, abgelehnt oder ihnen andere entgegengesetzt werden. Die Partei muss vielmehr planvoll das Funktionieren der freiheitlichen demokratischen Grundordnung beseitigen wollen. Dies setzt voraus, dass konkrete, gewichtige Anhaltspunkte vorliegen, die es zumindest möglich erscheinen lassen, dass das Handeln der Partei erfolgreich sein kann."
Ein solches Verfahren sollte also nicht voreilig angestoßen werden. Letztlich würde ein in Karlsruhe scheiterndes Verfahren nur der AfD nutzen und faktisch das Gegenteil bewirken. Selbst im Fall eines erfolgreichen Verbotsantrags würde sich das Verfahren vermutlich über mehrere Jahre ziehen, in denen sich die AfD als vermeintlicher „Märtyrer“ inszenieren würde. Zudem müssen wir auch die möglichen Folgen eines Scheiterns des Verbotsantrags bedenken: Die AfD erhielte faktisch ein verfassungsgerichtliches „Gütesiegel“, eine verfassungsgemäße Partei zu sein, die auf dem Boden des Grundgesetzes steht.
Daneben muss auch bedacht werden, dass das von der AfD verbreitete völkische und rassistische Gedankengut mit einem Verbot der Partei nicht einfach verschwinden würde. Wir wollen deshalb, unabhängig von einem Verbotsverfahren, die AfD auch politisch bekämpfen. Wir wollen keine Symptombehandlung, sondern Ursachenbekämpfung: Mit guter Politik und der Lösung von Problemen in unserem Land wird der Zuspruch für diese Partei auch wieder sinken.
Sollten Bundestag, Bundesregierung oder Bundesrat ein Verbotsverfahren auf den Weg bringen, werde ich mir die Argumentation des Antrages selbstverständlich genau ansehen und diesen auch unterstützen, wenn mir die Erfolgsaussichten gegeben scheinen.
Mit freundlichen Grüßen
Anna Aeikens, MdB

