Frage von Franz K. • 05.08.2021
Antwort von Antje Tillmann CDU • 09.08.2021
Der Schwangerschaftsabbruch ist daher grundsätzlich als Unrecht anzusehen und dementsprechend gesetzlich auch verboten.
Der Schwangerschaftsabbruch ist daher grundsätzlich als Unrecht anzusehen und dementsprechend gesetzlich auch verboten.
Wir sprechen uns ganz klar dagegen aus, dass Abtreibung ein Menschenrecht werden soll.
Das christliche Menschenbild verpflichtet uns zum Schutz des menschlichen Lebens. Deshalb bekennen wir uns als Union klar zum Schutz des ungeborenen Lebens.
Sehr geehrte Frau Franz, sehr geehrter Herr Franz,
Die Entscheidung, ob eine Frau eine Schwangerschaft abbricht oder nicht, ist allein ihre
Insgesamt wurde er mit 378:255:42 angenommen. Im Übrigen schließe ich mich den Ausführungen meines Bundestagskollegen Oliver Krischer an, die er Ihnen auf dieselbe Frage gegeben hat.