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Jens Lehmann
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Frage von Laura F. •

Wie wollen Sie mit der geplanten Chatkontrolle die Privatsphäre und IT-Sicherheit der Bürger wahren, wenn selbst Experten warnen, dass Hintertüren Verschlüsselung und Grundrechte gefährden?

"The Chat Control regulations aims to combat sexual violence against children, but the draft is a threat to fundamental rights." Quelle: https://freiheitsrechte.org/en/themen/digitale-grundrechte/chatkontrolle?utm_source=chatgpt.com

"...In den Programmen von CDU und CSU sowie der SPD fehlt ein Hinweis auf die potenziell folgenschwere Umgehung von Verschlüsselung. ...", Quelle: https://netzpolitik.org/2025/bundestagswahl-wie-die-parteien-zur-chatkontrolle-stehen/?utm_source=chatgpt.com

‘Danger to Democracy’: 500+ Top Scientists Urge EU Governments to Reject ‘Technically Infeasible’ Chat Control. Quelle: https://www.patrick-breyer.de/en/danger-to-democracy-500-top-scientists-urge-eu-governments-to-reject-technically-infeasible-chat-control/?utm_source=chatgpt.com

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Antwort von CDU

Sehr geehrte Frau F.

die Wahrung der Privatsphäre sowie der IT-Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger ist für mich und die CDU/CSU-Fraktion ein zentraler Maßstab politischen Handelns. Eine anlasslose Kontrolle privater digitaler Kommunikation – insbesondere durch Maßnahmen, die faktisch auf eine Umgehung oder Schwächung von Ende-zu-Ende-Verschlüsselung hinauslaufen würden – lehne ich ausdrücklich ab.

Vor diesem Hintergrund ist festzuhalten:
Die aktuell diskutierte und nun von den EU-Mitgliedstaaten beschlossene Position sieht keine verpflichtende Chatkontrolle für Messenger-Dienste wie WhatsApp oder Signal vor. Deutschland hat sich im europäischen Entscheidungsprozess klar gegen entsprechende Verpflichtungen ausgesprochen. Diese Haltung tragen wir ausdrücklich mit.

Die Warnungen von IT-Sicherheitsforschern, Bürgerrechtsorganisationen und Wissenschaftlern nehmen wir sehr ernst. Technische „Hintertüren“ zur Inhaltskontrolle verschlüsselter Kommunikation würden nicht nur von staatlichen Stellen nutzbar sein, sondern zwangsläufig auch neue Angriffsflächen für Kriminelle und autoritäre Akteure schaffen. Eine solche Schwächung der Verschlüsselung wäre mit dem Schutz der Grundrechte, insbesondere des Telekommunikationsgeheimnisses und des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung, nicht vereinbar.

Ziel muss es daher sein, Kinderschutz wirksam zu verbessern, ohne dabei die Sicherheit und Vertraulichkeit der Kommunikation aller Bürgerinnen und Bürger zu gefährden. Genau aus diesem Grund setzt die derzeitige EU-Regelung auf freiwillige Maßnahmen der Plattformen und nicht auf eine allgemeine, staatlich angeordnete Überwachung privater Kommunikation. Auch die CDU/CSU-Fraktion unterstützt diesen Ansatz.

Mit freundlichen Grüßen

Jens Lehmann

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