Antwort 16.10.2026 von Thorsten Frei CDU
Bestehende Lücken sind zu schließen, sofern dies medizinisch angezeigt ist. Gerade die bewährte Unterstützung durch vertraute Personen darf nicht an finanziellen oder organisatorischen Hürden scheitern.
Bestehende Lücken sind zu schließen, sofern dies medizinisch angezeigt ist. Gerade die bewährte Unterstützung durch vertraute Personen darf nicht an finanziellen oder organisatorischen Hürden scheitern.
Eine mögliche Entlastung des Bundeshaushalts durch künftig entfallende Sozialleistungen kann ich deshalb ebenfalls nicht beziffern.
Die derzeitige Verzögerung ist deshalb unbefriedigend. Nach meinen Informationen überarbeitet das Bundesministerium des Innern den bisherigen Referentenentwurf weiterhin.