Frage von Ralph K. • 24.04.2025

Antwort ausstehend von Anke Rehlinger SPD
Ich war in der Arbeitsgruppe nicht dabei. Für bundesweite Volksentscheide bräuchte es eine Verfassungsänderung. In Bayern sind sie längst bewährt.
Das Thema hat keinen Eingang in den Koalitionsvertrag gefunden, weil es erstens nicht als dringlich zur Lösung der gravierendsten Herausforderungen angesehen wird und weil es zweitens sehr unterschiedliche Ansichten zwischen den Koalitionspartnern dazu gibt.
Unsere Verfassungsväter und -mütter haben sich im Grundgesetz bewusst für eine repräsentative Demokratie entschieden, in der das Volk durch alle vier Jahre neu gewählte Volksvertreter vertreten wird.
Wir brauchen keine „Schweizer Verhältnisse“, sondern unseren eigenen Weg: bodenständig, pragmatisch und lösungsorientiert.