
Die Einschränkung der Bürgerbegehren war ein Koalitionskompromiss. Sind nicht verboten, wie das laufende Bürgerbegehrung gegen die Gesetzesänderung zeigt.
Die Einschränkung der Bürgerbegehren war ein Koalitionskompromiss. Sind nicht verboten, wie das laufende Bürgerbegehrung gegen die Gesetzesänderung zeigt.
Sehr geehrter Herr K.,
Das Vermögen der SED wird regelmäßig für bestimmte soziale Projekte aufgeteilt und verwendet - wie auch in diesem Fall.
Die angemessene Entschädigung von Regimeopfern der DDR ist von dieser Förderung nicht beeinträchtigt und bleibt eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die der Bund mit dem sechsten Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR auch nachkommt:
Im Schlussbericht der UKPV von 2006 wird die Verwendung des PMO-Vermögens aufgeschlüsselt, 17% werden für die Kultur-, Kunst- und Denkmalpflege eingesetzt.