Antwort ausstehend von Bärbel Bas SPD
100.000 € für mehr Demokratie
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Wenn Beamte im Rahmen einer beamtenrechtlich zulässigen Weiterbeschäftigung über das 67. Lebensjahr hinaus weiterhin im Beamtenstatus hoheitlich tätig bleiben, können sie die steuerfreie Aktivrente nicht in Anspruch nehmen, da sie nicht rentenversicherungspflichtig sind. Werden sie jedoch mit Erreichen der Regelaltersgrenze pensioniert und nehmen anschließend eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit, beispielsweise in der Privatwirtschaft, auf, können auch sie die steuerfreie Aktivrente erhalten.