Antwort 17.09.2026 von Martina Feldmayer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Auch unsere Bundestagsfraktion hat das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz abgelehnt.
Auch unsere Bundestagsfraktion hat das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz abgelehnt.
Für Patientinnen und Patienten, die bislang mit Cannabisblüten behandelt wurden, ist gemeinsam mit der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt zu prüfen, ob eine Umstellung auf ein erstattungsfähiges Cannabisarzneimittel medizinisch möglich und sinnvoll ist
Es geht dabei nicht allein um Kostenbegrenzung, sondern auch um eine höhere Standardisierung des Wirkstoffgehalts, wie er bei Fertigarzneimitteln und Rezepturen erreicht werden kann.
Als jemand, der selbst mit dem Tourette-Syndrom lebt, kann ich gut nachvollziehen, wie stark die Erkrankung den Alltag, die Teilhabe und die beruflichen Möglichkeiten einschränken kann.