Antwort 03.09.2026 von Felix Schreiner CDU
An meiner grundsätzlichen Zurückhaltung gegenüber einem Verbotsverfahren ändert dieses Gutachten derzeit nichts.
An meiner grundsätzlichen Zurückhaltung gegenüber einem Verbotsverfahren ändert dieses Gutachten derzeit nichts.
Wer die AfD politisch nicht schlagen kann, darf nicht nach dem Verfassungsgericht rufen.
Deswegen arbeitet die Bundesregierung auch entschlossen an der Migrationswende.