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Sehr geehrter Herr B.,
Bei der Berechnung der Mindestalimentation müssen immer standardisierte Fälle herangezogen werden. Und sowohl die Annahme eines 30jährigen Beamten, als auch die Annahme von zwei Kindern widerspricht in keiner Weise den bisherigen verfassungsrechtlichen Maßgaben.
Meine Antwort finden Sie hier: https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/baerbel-bas/fragen-antworten/sehr-geehrte-frau-bas-was-tun-sie-konkret-dafuer-dass-deutschland-seine-mit-dem-pariser-klimaabkommen
Bundesbeamten steht mit der Beihilfe und der ergänzenden PKV außerdem schon jetzt ein gut funktionierendes und ausreichend ausdifferenziertes System zur Verfügung. Da die PKV versicherungsrechtlich allen Zugang mindestens zu einem Basistarif ermöglichen muss, steht diese Möglichkeit allen Beamtinnen und Beamten offen.