Antwort 27.07.2026 von Hülya Düber CSU
Ein Verbotsverfahren sollte nur eingeleitet werden, wenn die Erfolgsaussichten belastbar sind.
Ein Verbotsverfahren sollte nur eingeleitet werden, wenn die Erfolgsaussichten belastbar sind.
Die Beratungen zur geplanten EU Regelung finden auf europäischer Ebene statt. Als Mitglied des Niedersächsischen Landtages habe ich darauf keinen unmittelbaren Einfluss, dennoch nehme ich die Rückmeldungen und Bedenken aus der Bevölkerung sehr ernst.