Frage von Markud B. • 31.08.2025

Antwort ausstehend von Volker Mayer-Lay CDU
Verpflichtend ist lediglich die Beantwortung durch alle angeschriebenen Männer. Personen anderen Geschlechts können, müssen aber nicht antworten. Eine Verpflichtung zum Wehrdienst erwächst daraus derzeit jedoch zu keiner Zeit und für niemanden.
Die Bewertung einzelner Werbeauftritte ist nicht die vordringliche Aufgabe des Deutschen Bundestages und seiner Ausschüsse.