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Aktuell wird das Thema Chatkontrolle auf europäischer sowie auf Bundesebene intensiv diskutiert. Die Position der unionsgeführten Bundesregierung ist dabei klar: Deutschland wird einer anlasslosen Chatkontrolle nicht zustimmen.
Die geplante CSA-Verordnung stellt eine enorme Gefahr für die Freiheitsrechte dar und übersteigt jegliche bisherige staatlich verordnete Überwachung in der EU.
Der auf eine Neuauszählung gerichtete Einspruch des BSW wird vom Wahlprüfungsausschuss priorisiert behandelt
Für den Einspruch des BSW gegen das Wahlergebnis ist der Wahlprüfungsausschuss zuständig.