Frage von Sabine S. • 26.08.2024

Antwort ausstehend von Volker Wissing parteilos
Der Einsatz von Nachtsichttechnik bei der Jagd auf Schwarzwild ist vor allem deshalb erlaubt, weil er eine effektive, tierschutzgerechte und sichere Bejagung dieser zunehmend nachtaktiven Wildart ermöglicht.
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Wir sehen grundsätzlich das Liegenschaftsamt in der Pflicht entsprechende Unterhaltungsmaßnahmen zu ergreifen, um einen weiteren Substanzverlust zu verhindern.
Eigentümervorstellungen, Bürgerentscheid, Vorhaben mit durch Einzelpersonen geführten Unternehmen aus der Region durchführen