Frage von Matthias M. • 14.09.2024

Antwort von Melanie Balzer SPD • 14.09.2024
Mit dem Bundesgesetz wurde der Weg frei gemacht für die Nutzung.
Mit dem Bundesgesetz wurde der Weg frei gemacht für die Nutzung.
Ich bin absolut dafür, dass landwirtschaftliche Flächen möglichst vielfältig genutzt werden. Durch die landwirtschaftliche und energetische Nutzung von landwirtschaftlichen Flächen können Synergien entstehen.
Während der Stallperiode müssen die Tiere an mindestens zwei Tagen pro Woche für eine Stunde Zugang zu Freigelände haben.
Der Verkauf ist erlaubt, solange die Produkte eindeutig nicht-psychoaktiv sind. Dies haben wir im BtMG entsprechend angepasst.