Frage von Hans M. • 03.09.2025
Antwort von Stephan Brandner AfD • 05.09.2025
Im deutschen Beamten- und Tarifrecht gilt das Prinzip der sachlichen Neutralität und Rechtsbindung der Verwaltung.
Im deutschen Beamten- und Tarifrecht gilt das Prinzip der sachlichen Neutralität und Rechtsbindung der Verwaltung.
Die Gehaltsfortzahlung bei Krankheit ist nicht separat vorgesehen, sondern als regelmäßige Besoldungsausgabe im Personalbudget, sodass sie vollständig aus den jeweiligen Mitteln bezahlt wird