
Da der Grundwasserspiegel je nach Niederschlagsmenge schwankt, sollte in trockenen Sommern darauf verzichtet werden, den Garten mit Trinkwasser zu sprengen.
Da der Grundwasserspiegel je nach Niederschlagsmenge schwankt, sollte in trockenen Sommern darauf verzichtet werden, den Garten mit Trinkwasser zu sprengen.
Die finalen Teilnehmenden stehen deshalb erst mit Eröffnung des Bürgerrates Ende September fest.
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Die Entnahme von Grundwasser für private Zwecke, wie beispielsweise zur Trinkwasserversorgung oder auch zur Bewässerung von Gärten, ist in der Regel erlaubt. Darüberhinausgehende Grundwasserentnahmen und sämtliche Grundwassererschließungen sind grundsätzlich anzeige- oder erlaubnispflichtig.
Landwirtschaftliche Kleinunternehmer sind zentral für die Aufrechterhaltung der Biodiversität und für regionale Versorgungsketten. Daher wurde ein Kleinbeihilfe-Programm ins Leben gerufen, um auch die Kleinstbetriebe zu erreichen, die von den Anpassungsbeihilfen ausgeschlossen waren.