Für uns ist klar: Inklusion darf nicht unter Finanzierungsvorbehalt stehen. Kein Kind darf die Unterstützung verlieren, die es für eine erfolgreiche Teilhabe am Unterricht benötigt. Deshalb werden wir sehr genau darauf achten, welche Auswirkungen die neuen Kriterien auf die tatsächlichen Bewilligungen haben.
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Uns ist wichtig: Mit der Änderung in der Bewilligungspraxis wurden weder die rechtlichen Rahmenbedingungen noch die Kriterien, die Hamburg für die Bewilligung der Schulbegleitung zugrunde legt, verändert. Ob und in welchem Umfang eine Schulbegleitung bewilligt wird, orientiert sich weiterhin an den individuellen Bedarfen der Kinder.
Die Rosa-Luxemburg-Stiftung verwendet den Begriff der Faschisierung nicht als Synonym für einen bereits bestehenden Faschismus, sondern für einen gesellschaftlichen Prozess, in dem demokratische und rechtsstaatliche Strukturen schrittweise zugunsten autoritärer Verhältnisse verändert werden
Ich verstehe Ihre Unsicherheit bezüglich der vorgeschlagenen Reformvorschläge zur Pflegeversicherung, welche zuletzt von Seiten des Bundesgesundheitsministeriums veröffentlicht wurden.