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Nach geltendem Recht können schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 und 35 Versicherungsjahren weiterhin früher in Rente gehen.
Ja, ich unterstütze grundsätzlich Waffenexporte an enge Partner und Verbündete Deutschlands, wenn sie im Einklang mit unseren Gesetzen, unseren Sicherheitsinteressen und unseren internationalen Verpflichtungen stehen
Die Alterssicherungskommission hat in ihrem Bericht empfohlen, künftig alle nicht obligatorisch abgesicherten Selbständigen in die gesetzliche Rentenversicherungspflicht einzubeziehen.
Die genaue Ausgestaltung bei der Umsetzung bleibt abzuwarten. Änderungen beim Renteneintritt wurden in der Vergangenheit jedoch auch aufgrund verfassungsrechtlicher Vorgaben stets mit dem notwendigen Vertrauensschutz für rentennahe Jahrgänge ausgestaltet.