Ein Großteil der Abgeordneten der Linksfraktion spendet ihre Diätenerhöhungen. Diese gehen auch an den Fraktions-Spendenverein, bei dem soziale und gesellschaftliche Projekte Gelder beantragen können: Der Verein: DIE LINKE. Verein der Bundestagsfraktion DIE LINKE e.V.
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Zu diesem Thema habe ich mich bereits unter folgendem Beitrag geäußert.
Die psychotherapeutische Versorgung darf nicht kaputtgekürzt werden. Das entspricht auch dem, was im Koalitionsvertrag vereinbart wurde.
Der Gesetzgeber legt die zentralen Rahmenbedingungen fest, innerhalb derer sich die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bewegt. Maßgeblich für die Stabilität der Finanzierung ist die Entwicklung der Einnahmen der GKV – konkret die Veränderung der beitragspflichtigen Einnahmen je Mitglied. Diese sogenannte Grundlohnrate bildet nach § 71 SGB V grundsätzlich die Obergrenze für Vergütungssteigerungen.
Ich halte es jedenfalls für wichtig, dass die Versorgung nicht geschwächt wird und dass Rahmenbedingungen verlässlich bleiben, damit engagierte Praxen auch künftig bestehen können.