Antwort 27.07.2026 von Wolfgang Stefinger CSU
Ich darf Sie auf die vorherige Frage hinweisen, die ich hierzu bereits beantwortet habe.
Ich darf Sie auf die vorherige Frage hinweisen, die ich hierzu bereits beantwortet habe.
Das Bundesministerium für Verkehr misst dem Hochlauf des autonomen Fahrens und der Vereinfachung von Zulassungsregelungen eine hohe Bedeutung bei.
Durch die Fokussierung auf die andauernden Verhandlungen um die verfassungs- und europarechtlich fragwürdige „Chatkontrolle“ und die wiederholte Verlängerung von Interimslösungen bleibt die Implementierung von dringend notwendigen, tatsächlich wirksamen Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche bisher weitgehend aus.
Eine generelle, automatisierte Auswertung verschlüsselter Kommunikation ohne konkreten Anlass sehe ich kritisch.
