Antwort 16.09.2026 von Bärbel Bas SPD
Die Besoldung von Beamtinnen und Beamten muss amtsangemessen sein. Das Bundesverfassungsgericht hat dafür klare Vorgaben gemacht, und diese werden umgesetzt.
Die Besoldung von Beamtinnen und Beamten muss amtsangemessen sein. Das Bundesverfassungsgericht hat dafür klare Vorgaben gemacht, und diese werden umgesetzt.
Die Streichung der Angemessenheitsprüfung ist keine Honorarkürzung