Antwort 26.05.2026 von Beatrix von Storch AfD
Das besondere Treueverhältnis zwischen Staat und Beamten und die erworbenen Ansprüche auf Pensionen sind rechtlich geschützt.
Das besondere Treueverhältnis zwischen Staat und Beamten und die erworbenen Ansprüche auf Pensionen sind rechtlich geschützt.
Die Kritik besteht aktuell darin, dass bei der Gründung einer neuen transatlantischen Holdinggesellschaft die staatlichen Anteile verwässert werden und unter die kritische Schwelle von 25 Prozent sinken könnten. Als SPD-Fraktion haben wir diesen Punkt genau im Auge.
Im parlamentarischen Verfahren wird zu prüfen sein, wo Regelungen noch einfacher und verständlicher gefasst werden können.
Entscheidungen zur Aufhebung der Immunität von Europaabgeordneten finden aus guten Gründen in geheimer Abstimmung statt.