
Antwort ausstehend von Ariturel Hack CDU

Es gilt jetzt, schnellstmöglich die Täter festzustellen und sie dingfest zu machen!
Grundsätzlich erhalten Geflüchtete kein Bürgergeld, sondern niedrigere Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Diese werden über Steuermittel finanziert und dürfen nach aktueller Rechtsprechung eine bestimmte Höhe, die das Existenzminimum sichert, nicht unterschreiten.