Antwort 22.09.2026 von Thorsten Frei CDU
Ich habe mich zwar gegen eine pauschale Übergangsfrist von fünf Jahren ausgesprochen, zugleich aber betont, dass es Vertrauensschutz geben muss.
Ich habe mich zwar gegen eine pauschale Übergangsfrist von fünf Jahren ausgesprochen, zugleich aber betont, dass es Vertrauensschutz geben muss.
Der Gesetzgeber hat bestimmt, dass die Aufenthaltsdauer während des Asylverfahrens nur anzurechnen ist, wenn der Ausländer unanfechtbar als Asylberechtigter anerkannt ist oder ihm internationaler Schutz zuerkannt wurde.
Mein Ziel war der Erhalt der Kleingartenanlage Hiltrudstraße (0582/IX). Leider wurde hier durch die damalige Bezirksstadträtin der Linken Baurecht geschaffen.