Antwort 05.10.2026 von Christos Pantazis SPD
Ich halte Ihren grundsätzlichen Hinweis für berechtigt, dass eine Besoldungsregelung nicht allein unter dem Gesichtspunkt der kurzfristigen Haushaltsauswirkungen betrachtet werden darf.
Ich halte Ihren grundsätzlichen Hinweis für berechtigt, dass eine Besoldungsregelung nicht allein unter dem Gesichtspunkt der kurzfristigen Haushaltsauswirkungen betrachtet werden darf.

Um Interessenskonflikte ehemaliger Regierungsmitglieder von vornherein auszuschließen, werden diese nicht in den Bereichen eingesetzt, für die sie Verantwortung getragen haben.

Das Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte ist aus meiner Sicht deshalb ein wichtiger und ernst zu nehmender Beitrag zu dieser Debatte.